Sehr schnell entsteht aus einem kleinen Verkehrsunfall ein großer Rechtsstreit. Oft ist die Schuldfrage unklar. Nicht alle Kosten sind über die KFZ - Haftpflicht abgesichert.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme die Anwaltsgebühren des Rechtsanwaltes, Zeugengelder und Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten und die Kosten des Gegners, soweit der Versicherte diese übernehmen muss.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt den Versicherten als Halter, Eigentümer, Fahrer und Insasse eines Fahrzeugs. Auch als Fußgänger ist der Versicherte geschützt. Nutzen Sie unser Rechtsschutzversicherungsrechner