Pflichtversichert sind alle Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung liegt.
Freiwillig versichert ist der Selbstständige oder Freiberufler. Der Arbeitnehmer ist freiwillig versichert, wenn sein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Die GKV berechnet ihre Beiträge einkommensabhängig. Zur Beitragsberechnung wird das Einkommen, bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, herangezogen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich kaum. Die Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind in einem Leistungskatalog festgelegt. Jede Kasse darf ihren Mitgliedern jedoch freiwillige Zusatzleistungen anbieten.
Die PKV hingegen kalkuliert ihre Beiträge in Abhängigkeit zum versicherten Risiko. Zur Beitragsermittlung sind das Eintrittsalter, das Geschlecht, der Gesundheitszustand und der Leistungsumfang – der von PKV zu PKV sehr unterschiedlich sein kann – zu Grunde gelegt.
Freiwillig versichert ist der Selbstständige oder Freiberufler. Der Arbeitnehmer ist freiwillig versichert, wenn sein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Die GKV berechnet ihre Beiträge einkommensabhängig. Zur Beitragsberechnung wird das Einkommen, bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, herangezogen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich kaum. Die Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind in einem Leistungskatalog festgelegt. Jede Kasse darf ihren Mitgliedern jedoch freiwillige Zusatzleistungen anbieten.
Die PKV hingegen kalkuliert ihre Beiträge in Abhängigkeit zum versicherten Risiko. Zur Beitragsermittlung sind das Eintrittsalter, das Geschlecht, der Gesundheitszustand und der Leistungsumfang – der von PKV zu PKV sehr unterschiedlich sein kann – zu Grunde gelegt.