Kfz-Versicherung als Zweitwagen, Partner oder Eltern - Kind in Sonder-Regelung ab SF - 2 bis SF - Erstfahrzeug Einstufung möglich*
Fahranfänger, also auch Führerscheinneulinge, werden von dem Versicherer in die Klasse 0 eingestuft. In dieser Beitragsklasse wird der höchste Beitragssatz, mit zurzeit 240 Prozent, berechnet. Diese Klasse SF-0 kann dadurch umgangen werden, indem man sein erstes Fahrzeug, als Zweitwagen von Mutter oder Vater anmeldet. Damit sinkt der Beitragssatz auf SF-1/2 und im Laufe weiterer unfallfreier Jahre kann der Beitragssatz bis auf SF-1 sinken.
Das Datum des Vertragsabschlusses ist mit entscheidend über eine Höherstufung, zudem muss der Fahranfänger ein Kalenderjahr unfallfrei gefahren sein, damit er in die Schadensfreiheitsklasse SF-1 eingestuft werden kann. Wer z. B. am 1. Januar eine Haftpflicht Versicherung abschließt, wird ab dem nächsten 1. Januar mit SF-1 eingestuft.