KFZ-Versicherung für Fahranfänger und Zweitwagen
Kfz-Versicherung als Zweitwagen, Partner oder Eltern - Kind in Sonder-Regelung ab SF - 2 bis SF - Erstfahrzeug Einstufung möglich*
Fahranfänger, also auch Führerscheinneulinge, werden von dem Versicherer in die Klasse 0 eingestuft. In dieser Beitragsklasse wird der höchste Beitragssatz, mit zurzeit 240 Prozent, berechnet. Diese Klasse SF-0 kann dadurch umgangen werden, indem man sein erstes Fahrzeug, als Zweitwagen von Mutter oder Vater anmeldet. Damit sinkt der Beitragssatz auf SF-1/2 und im Laufe weiterer unfallfreier Jahre kann der Beitragssatz bis auf SF-1 sinken.
Das Datum des Vertragsabschlusses ist mit entscheidend über eine Höherstufung, zudem muss der Fahranfänger ein Kalenderjahr unfallfrei gefahren sein, damit er in die Schadensfreiheitsklasse SF-1 eingestuft werden kann. Wer z. B. am 1. Januar eine Haftpflicht Versicherung abschließt, wird ab dem nächsten 1. Januar mit SF-1 eingestuft
Fahranfänger, also auch Führerscheinneulinge, werden von dem Versicherer in die Klasse 0 eingestuft. In dieser Beitragsklasse wird der höchste Beitragssatz, mit zurzeit 240 Prozent, berechnet. Diese Klasse SF-0 kann dadurch umgangen werden, indem man sein erstes Fahrzeug, als Zweitwagen von Mutter oder Vater anmeldet. Damit sinkt der Beitragssatz auf SF-1/2 und im Laufe weiterer unfallfreier Jahre kann der Beitragssatz bis auf SF-1 sinken.
Das Datum des Vertragsabschlusses ist mit entscheidend über eine Höherstufung, zudem muss der Fahranfänger ein Kalenderjahr unfallfrei gefahren sein, damit er in die Schadensfreiheitsklasse SF-1 eingestuft werden kann. Wer z. B. am 1. Januar eine Haftpflicht Versicherung abschließt, wird ab dem nächsten 1. Januar mit SF-1 eingestuft
Zweit-Fahrzeug-Tarif / Paar-Spar-Tarif / Danke-Chef-Tarif / Danke-Car-Sharing-Tarif = SF - Erstfahrzeug
Hinweis & Hilfe
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- Unsicher? Rufen Sie uns an: 05971 / 7934977.
- Alternativ: Formulare als Vorlage im Download-Bereich.
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