Privathaftpflicht Versicherungsvergleich
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet." (§ 823 BGB)
Da derjenige, der einen Schaden verursacht, für den Schaden haftbar gemacht werden kann, empfiehlt sich der Abschluss einer Privat-Haftpflicht (PHV). Die PHV deckt alltägliche Risiken, denen man als Privatperson ausgesetzt ist, ab.
ein Haftpflichtschaden entsteht ganz schnell, und das kleine "Aus Versehen" kann Sie ein Vermögen kosten. Egal ob Sie bei Bekannten eine Vase umwerfen oder als Radfahrer einen Verkehrsunfall verursachen – Risiken warten letztlich überall.
Unabhängige Experten* warnen, wenn Sie hierfür nicht ausreichend oder gar nicht versichert sind. Denn für einen von Ihnen verursachten Schaden müssen Sie mit Ihrem gesamten Vermögen und Einkommen haften. Manchmal ein Leben lang in Millionenhöhe.
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