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Bestätigung - SPAR-SICHER24, Finanzierung, Kredit, Versicherung Vergleichen

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Ich/wir ermächtige(n) die in Angebot erstellten Anbieter, Gläubiger-Identifikationsnummer, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Angebot erstellten Anbieter auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

FVI - Moor, Berbomstiege 11 a, 48431 Rheine nachfolgend – Makler - genannt
Diese Maklervollmacht umfasst insbesondere
1. Umfang
(1) die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Mandanten gegenüber den betroffenen
Vertragspartnern, z.B. Versicherungs-/ Bauspar-/ Investment-/ Finanzierungsverträge-/ Mitgliedschaften / Stromanbieter / Gasanbieter abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen, einschließlich der Abgabe aller die Verträge betreffenden
Willenserklärungen für den Mandanten
(2) die Anweisung an den Vertragspartner des Mandanten, mit Vorlage dieser Vollmacht, die bestehenden
Verträge unverzüglich in die Betreuung und Verwaltung des Maklers zu übertragen
(3) die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge
(4) die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus den von dem Makler vermittelten oder in die
Verwaltung übernommenen Versicherungsverhältnissen, sowie die sonstige Mitwirkung bei der
Schadenregulierung
(5) die Erteilung und Widerruf von Untervollmachten an andere Versicherungsmakler, kooperierende
Rechtsanwälte oder Personen, die ebenfalls von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind
(6) die Erteilung und Widerruf von Untervollmachten an andere Versicherungsvermittler, insbesondere an
Maklerpools, Servicegesellschaften, Einkaufsgenossenschaften oder Kooperationsmakler
(7) zur Einleitung und Begleitung von Beschwerden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) oder einer Ombudsstelle
(8) die Erteilung, Widerruf und Weiterleitung von Lastschriftaufträgen und Einzugsermächtigungen (SEPA)
gegenüber Versicherern und sonstigen Produktpartnern zur Abbuchung der Versicherungsprämien bzw. sonstiger
Entgelte zum Zwecke der Begründung oder Erhaltung des Versicherungsschutzes.
2. Befreiung von § 181 BGB
Bezüglich der Vermittlung von Versicherungsverträgen über vorläufige Deckung wird der Makler von der
Begrenzung des § 181 BGB befreit. Es ist ihm mithin gestattet zwischen dem jeweiligen Versicherer und dem
Mandanten durch Vertretung beider Parteien einen Versicherungsv


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