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Fragen und Antworten zur Änderung der Wohnungsbauprämie ab 01.01.2009

   Was ändert sich mit der Neuregelung der Wohnungsbauprämie?
Grundsätzlich wird die Wohnungsbauprämie ab 2009 nur noch für unmittelbar wohnungswirtschaftliche Zwecke wie Bau, Kauf, Modernisierung oder Renovierung einer Immobilie gewährt.
Es gibt Ausnahmen für junge Bausparer unter 25 Jahren und Härtefälle (siehe unten).

   Welche Bausparverträge sind von der Änderung betroffen?
Betroffen sind alle ab dem 01.01.2009 neu abgeschlossenen Bausparverträge.
Für Altverträge (Abschluss vor dem 31.12.2008) gilt Bestandsschutz, sofern bis Ende 2008 mindestens ein Beitrag in Höhe der monatlichen Regelsparrate entrichtet wurde.

   Welche Ausnahmen gibt es für junge Bausparer unter 25 Jahren?
Junge Bausparer, die bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nach frühestens 7 Jahren nach Vertragsabschluss prämienunschädlich verfügen.

   Welche Ausnahmen gibt es für Härtefälle?
Bei Tod des Sparers oder des von ihm nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten, bei voller Erwerbsunfähigkeit oder mindestens einjähriger
Arbeitslosigkeit, die zum Zeitpunkt der Verfügung noch besteht, kann jederzeit prämienunschädlich verfügt werden.

   Gibt es ab 2009 Beschränkungen bei der Prämienbegünstigung?
Für junge Bausparer und Härtefälle (s.o.) ist die Prämienbegünstigung beschränkt auf die letzten 7 Sparjahre bis zur Verfügung bzw. bis zum Eintritt des Ereignisses.
In allen anderen Fällen gilt bei Abschluss ab dem 01.01.2009 weiterhin die unbefristete Prämienbegünstigung unter der Bedingung, dass das Guthaben und die staatlichen Zulagen wohnungswirtschaftlich eingesetzt werden.

   Wird die Wohnungsbauprämie ab 2009 in unveränderter Höhe gewährt (8,8% auf 512,00 EUR für Alleinstehende oder 1.024,00 EUR für Ehegatten, die gem. § 26b EStG zusammen veranlagt werden)?
Der Fördersatz sowie die Einkommensgrenzen bleiben bei der Neuregelung unangetastet.

   Um Bestandsschutz für vor dem 01. Januar 2009 abgeschlossene Verträge zu erlangen (freie Verfügbarkeit nach 7 Jahren) ist erforderlich, dass mindestens ein Beitrag in Höhe der Regelsparrate bis zum 31.12.08 eingezahlt wird. Muss die Abschlussgebühr auch einbezahlt sein?
Nein, die (vollständige) Einzahlung der Abschlussgebühr ist keine Voraussetzung..

   Ist für Verträge ab 2009 der Nachweis über die wohnungswirtschaftliche Verwendung nur in Höhe der Prämien notwendig oder nach wie vor in Höhe des Guthabens inkl. Prämien?

Der Nachweis über die wohnungswirtschaftliche Verwendung muss wie bisher für alle empfangenen Beträge geführt werden.

   Nach altem Recht ist die Prämiengewährung nicht befristet, d.h. die staatliche Zulage wird auch über einen Zeitraum von sieben Jahren hinweg noch gezahlt (Voraussetzung: mindestens ein Beitrag i.H.d. Regelsparrate bis Ende 2008). Die Neuregelung beschränkt die jungen Sparer an dieser Stelle (s.o.). Ist es richtig, dass für die Gruppe der jungen Sparer unter 25 Jahren bei Vertragsabschluss nach dem 31.12.2008 ein "Nachteil" entsteht?
Ja. Sie können zwar das Guthaben und die Prämien nach frühestens sieben Jahre frei verwenden, erhalten die Prämienbegünstigung allerdings nur noch für längstens sieben Sparjahre.

   Nach dem 31.12.08 erhöhte Altverträge werden Neuverträgen gleichgestellt. Sind damit bei Altverträgen alle Prämien ewig zweckgebunden oder nur die ab dem Erhöhungstermin gewährten Zulagen?
Nur die Prämien ab dem Erhöhungstermin sind zweckgebunden. Es beginnt eine "zweite Bindungsfrist" zu laufen, für die die wohnungswirtschaftliche Verwendung nachgewiesen werden muss.

   Zu welchem Zeitpunkt muss der Bausparer unter 25 Jahre sein, um über sein gefördertes Guthaben frei verfügen zu können?
Der Sparer darf zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

   Ist eine Übertragung (Abtretung) des Bausparvertrages prämienunschädlich möglich?
Eine Übertragung ist nur dann prämienunschädlich möglich, wenn der Erwerber die Bausparsumme unverzüglich zum Wohnungsbau für den ursprünglichen Bausparer oder dessen Angehörigen verwendet.

   Was passiert bei einer Kündigung des Bausparvertrages?
Eine Kündigung des Bausparvertrages ist prämienschädlich.

Stand: 18.12.08


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