Merkmale zur Beitragsberechnung
Fahren Sie ein Moped oder ein Mofa - benötigen Sie auch ein Schwarz Versicherungskennzeichen 2023/2024
Die Farbe des Kennzeichens ändert sich von Jahr zu Jahr. So ist für jeden ersichtlich, ob das Mofa ordnungsgemäß versichert ist. Das Kennzeichen ist nur vom 01.03. bis zum 28.02. bzw. 29.02. des darauffolgenden Jahres gültig. Es ist daher wichtig, dass Sie sich ein neues Kennzeichen und einen neuen Versicherungsschein zum 1. März besorgen.
Merkmale zur Beitragsberechnung: Versicherungskennzeichen erst ab 10.02.2023 Lieferbar sind.
Versicherungskennzeichen Merkmale zur Beitragsberechnung ab 23 Jahre Alt
1. Der Tarifbeitrag richtet sich (außer bei Krankenfahrstühlen, Microcars und Quads) auch nach dem Geburtsjahr des Versicherungsnehmers und dem Alter des jüngsten Fahrers:
Altersklasse 1 = Geburtsjahr 2000 oder früher und alle Fahrer mindestens 23 Jahre alt;
2. Bei fehlenden Angaben zum Geburtsdatum erfolgt die Einstufung in die Alters-klasse 2.
3. Wurde der Beitrag aufgrund vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungs-nehmers zu günstig berechnet, wird er rückwirkend nach den tatsächlich vorlie-genden gefahrerheblichen Umständen berechnet. Zusätzlich wird eine Vertrags-strafe in Höhe von 50 % eines Versicherungsbeitrags für das Verkehrsjahr erho-ben, die nach den tatsächlich vorliegenden gefahrerheblichen Umständen be-rechnet wird und sofort fällig ist. Der Versicherer verzichtet auf die ihm zu-stehenden Rechte nach den §§ 19 und 22 und §§ 23 bis 26 des VVG.
Versicherungskennzeichen Merkmale zur Beitragsberechnung ab 15 Jahre Alt
1. Der Tarifbeitrag richtet sich (außer bei Krankenfahrstühlen, Microcars und Quads) auch nach dem Geburtsjahr des Versicherungsnehmers und dem Alter des jüngsten Fahrers:
Altersklasse 2 = Geburtsjahr 2001 oder später oder mindestens ein (auch gelegentlicher) Fahrer unter 23 Jahre alt.
2. Bei fehlenden Angaben zum Geburtsdatum erfolgt die Einstufung in die Alters-klasse 2.
3. Wurde der Beitrag aufgrund vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungs-nehmers zu günstig berechnet, wird er rückwirkend nach den tatsächlich vorlie-genden gefahrerheblichen Umständen berechnet. Zusätzlich wird eine Vertrags-strafe in Höhe von 50 % eines Versicherungsbeitrags für das Verkehrsjahr erho-ben, die nach den tatsächlich vorliegenden gefahrerheblichen Umständen be-rechnet wird und sofort fällig ist. Der Versicherer verzichtet auf die ihm zu-stehenden Rechte nach den §§ 19 und 22 und §§ 23 bis 26 des VVG.
Folienkennzeichen für Fahrer ab 14 Jahre Alt

Versicherungsbegim: ab 01.03.2023 -01.03.2024 Uhr 00:00
E-Scooter - Folienkennzeichen: Lieferung nach Beitragüberweisung innerhalb 5 Werktagen
Versicherer: Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Gothaer Allee 1, 50969 Köln
E-Scooter legal im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden, sofern Sie eine Betriebserlaubnis haben. Das Mindestalter für die Nutzung beträgt 14 Jahre. Sie dürfen auf Radwegen oder Radfahrstreifen fahren. Nur wenn diese fehlen, darf auch die Fahrbahn genutzt werden. Die Stehroller sind maximal 70 cm breit, bis 140 cm hoch und bis 200 cm lang. Das Gewicht darf nicht über 55 kg liegen. Außerdem müssen sie eine Lenk- oder Haltestange aufweisen und verkehrssicherheitsrechtlichen Mindestanforderungen standhalten (u.a. im Bereich Brems- und Lichtsystem und der Fahrdynamik). Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf max. 20 km/h betragen.
Eine Mofa-Prüfbescheinigung ist nicht vorgesehen. Auch besteht keine Helmpflicht. Das Tragen eines Helmes empfehlen wir jedoch aus Sicherheitsgründen dringend.
E-Scooter - Folienkennzeichen: Lieferung nach Beitragüberweisung innerhalb 5 Werktagen
Versicherer: Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Gothaer Allee 1, 50969 Köln
E-Scooter legal im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden, sofern Sie eine Betriebserlaubnis haben. Das Mindestalter für die Nutzung beträgt 14 Jahre. Sie dürfen auf Radwegen oder Radfahrstreifen fahren. Nur wenn diese fehlen, darf auch die Fahrbahn genutzt werden. Die Stehroller sind maximal 70 cm breit, bis 140 cm hoch und bis 200 cm lang. Das Gewicht darf nicht über 55 kg liegen. Außerdem müssen sie eine Lenk- oder Haltestange aufweisen und verkehrssicherheitsrechtlichen Mindestanforderungen standhalten (u.a. im Bereich Brems- und Lichtsystem und der Fahrdynamik). Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf max. 20 km/h betragen.
Eine Mofa-Prüfbescheinigung ist nicht vorgesehen. Auch besteht keine Helmpflicht. Das Tragen eines Helmes empfehlen wir jedoch aus Sicherheitsgründen dringend.
Sofort verfügbar
20,00 €

Versicherungskennzeichen für Fahrer ab 15 Jahre Alt

Versicherungsbegim: ab 01.03.2023 -01.03.2024 Uhr 00:00
Leichtmofa/Mofa/Moped/Mokick/Roller/Dreirad/Fahrrad mit Hilfsmotor/Schnelles Pedelec
Versicherer: Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Gothaer Allee 1, 50969 Köln
1a) Kleinkrafträder (zwei- oder dreirädrig) und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimeter und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht über 45 km/h,
1b) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hub raum von nicht mehr als 50 Kubikzentimeter und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht über 50 km/h, die bis zum 01.01.2002 in Verkehr gekommen sind,
1c) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hub raum von nicht mehr als 50 Kubikzentimeter und einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, sofern sie bis zum 29.02.1992 erstmals in Verkehr gekommen sind,
Leichtmofa/Mofa/Moped/Mokick/Roller/Dreirad/Fahrrad mit Hilfsmotor/Schnelles Pedelec
Versicherer: Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Gothaer Allee 1, 50969 Köln
1a) Kleinkrafträder (zwei- oder dreirädrig) und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimeter und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht über 45 km/h,
1b) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hub raum von nicht mehr als 50 Kubikzentimeter und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht über 50 km/h, die bis zum 01.01.2002 in Verkehr gekommen sind,
1c) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hub raum von nicht mehr als 50 Kubikzentimeter und einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, sofern sie bis zum 29.02.1992 erstmals in Verkehr gekommen sind,
Sofort verfügbar
29,40 €

Versicherungskennzeichen für Microcars

Versicherungsbegim: ab 01.03.2023 -01.03.2024 Uhr 00:00
Microcars - Pkw-ähnliche vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,
Versicherer: Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Gothaer Allee 1, 50969 Köln
2) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von weniger als 350 kg, ohne Masse der Batterien im Fall von Elektrofahrzeugen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h oder weniger und einem Hubraum für Fremdzündungsmotoren von 50 ccm oder weniger, beziehungsweise einer maximalen Nennleistung von 4 kW für andere Motortypen.
2b) Microcars im Sinne des Tarifes sind Pkw-ähnliche vierrädrige Kraftfahrzeuge gemäß Abs. 2).
Microcars - Pkw-ähnliche vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,
Versicherer: Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Gothaer Allee 1, 50969 Köln
2) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von weniger als 350 kg, ohne Masse der Batterien im Fall von Elektrofahrzeugen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h oder weniger und einem Hubraum für Fremdzündungsmotoren von 50 ccm oder weniger, beziehungsweise einer maximalen Nennleistung von 4 kW für andere Motortypen.
2b) Microcars im Sinne des Tarifes sind Pkw-ähnliche vierrädrige Kraftfahrzeuge gemäß Abs. 2).
Sofort verfügbar
136,20 €

Versicherungskennzeichen für Krankenfahrstühle

Versicherungsbegim: ab 01.03.2023 -01.03.2024 Uhr 00:00
Krankenfahrstühle
Versicherer: Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Gothaer Allee 1, 50969 Köln
3a) Motorisierte Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25- bzw. 30 km/h,
3b) motorisierte Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h, sofern sie bis zum 28.02.1991 erstmals in Verkehr gekommen sind.
Krankenfahrstühle
Versicherer: Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Gothaer Allee 1, 50969 Köln
3a) Motorisierte Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25- bzw. 30 km/h,
3b) motorisierte Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h, sofern sie bis zum 28.02.1991 erstmals in Verkehr gekommen sind.
Sofort verfügbar
35,40 €

Versicherungskennzeichen für Fahrer ab 14 Jahre

Versicherungsbegim: ab 01.03.2023 -01.03.2024 Uhr 00:00
Einachsige zweispurige Elektroroller ("SEGWAY")
Versicherer: Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Gothaer Allee 1, 50969 Köln
1d) E-Bikes sind Fahrräder mit elektrischem Zusatzantrieb, der unabhängig davon funktioniert, ob getreten wird oder nicht.
1e) „Segways" sind einachsige zweispurige Elektroroller mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit - je nach Bundesland - von 6 bis 20 km/h und länderspezifi-sche Vorgaben zur Nutzung, die eine allgemeine bzw. besondere Betriebserlaubnis haben.
Einachsige zweispurige Elektroroller ("SEGWAY")
Versicherer: Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Gothaer Allee 1, 50969 Köln
1d) E-Bikes sind Fahrräder mit elektrischem Zusatzantrieb, der unabhängig davon funktioniert, ob getreten wird oder nicht.
1e) „Segways" sind einachsige zweispurige Elektroroller mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit - je nach Bundesland - von 6 bis 20 km/h und länderspezifi-sche Vorgaben zur Nutzung, die eine allgemeine bzw. besondere Betriebserlaubnis haben.
Sofort verfügbar
29,40 €

Versicherungskennzeichen für Quads

Versicherungsbegim: ab 01.03.2023 -01.03.2024 Uhr 00:00
Leichtkraftfahrzeug-Vierrädrig Quads
Versicherer: Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Gothaer Allee 1, 50969 Köln
2) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von weniger als 350 kg, ohne Masse der Batterien im Fall von Elektrofahrzeugen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h oder weniger und einem Hubraum für Fremdzündungsmotoren von 50 ccm oder weniger, beziehungsweise einer maximalen Nennleistung von 4 kW für andere Motortypen.
2a) Quads im Sinne des Tarifes sind motorradähnliche vierrädrige Kraftfahrzeuge gemäß Abs. 2).
Leichtkraftfahrzeug-Vierrädrig Quads
Versicherer: Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Gothaer Allee 1, 50969 Köln
2) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von weniger als 350 kg, ohne Masse der Batterien im Fall von Elektrofahrzeugen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h oder weniger und einem Hubraum für Fremdzündungsmotoren von 50 ccm oder weniger, beziehungsweise einer maximalen Nennleistung von 4 kW für andere Motortypen.
2a) Quads im Sinne des Tarifes sind motorradähnliche vierrädrige Kraftfahrzeuge gemäß Abs. 2).
Sofort verfügbar
136,20 €
